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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Medical Network LATAM
Nota interna — no visible para revisión final: este texto incorpora dos
cambios frente al borrador original: (1) se sustituye la prohibición de pagos por hitos
(antiguo § 8.4) por la posibilidad de pagar el paquete Silber en tres cuotas de 1.000 €
cada una, y (2) se elimina el límite de "3 Tage" del § 3.6, ya que ya no existe descuento
por tiempo. Antes de publicar: confirma con RA Plett si la estructura de
pago por hitos requiere alguna cláusula adicional de Verbraucherkreditrecht (§ 506 BGB) o
aclaración sobre el Widerrufsrecht en pagos parciales.
Präambel
Bei der Medical Network LATAM handelt es sich um ein Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG. Die Medical Network LATAM ist ein Dienstleister, der Ärztinnen und Ärzte in Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (Approbation) in Deutschland begleitet. Es werden hingegen keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbracht.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Dienstleistungen der Medical Network LATAM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit den Kunden über die angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden.
- Vereinbarungen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden, erfordern eine individuelle schriftliche Vereinbarung. Mündliche Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen sollen, sind unwirksam.
§ 2 Leistungsumfang
- Der Dienstverpflichtete überprüft die von dem Dienstberechtigten eingereichten Unterlagen auf inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit. Der Dienstverpflichtete bereitet die Unterlagen vor und reicht diese bei der zuständigen Approbationsbehörde ein.
- Die Leistung gilt mit der Einreichung der Unterlagen bei der Behörde als erbracht. Die Erfüllung der Leistung hängt nicht davon ab, ob eine Rückmeldung der Behörde erfolgt und ist auch nicht an ein bestimmtes Ergebnis der Prüfung gekoppelt.
- Der Dienstberechtigte schuldet ausschließlich eine Beratung. Die aktive Suche und Auswahl obliegt allein dem Dienstberechtigten und fällt in dessen Verantwortungsbereich. Der Dienstberechtigte sucht insbesondere nicht: Sprachschulen, Hospitations- oder Arbeitsstellen sowie Unterkünfte. Es erfolgt lediglich eine Beratung, wie der Dienstberechtigte diese Suche bestmöglich und zielgerichtet durchführen kann.
§ 3 Pakete und Preise
- Der Dienstberechtigte hat die Möglichkeit, zwischen zwei Leistungspaketen auszuwählen.
- Der Dienstberechtigte kann zum einen das Paket „Bronze" buchen. Hierbei handelt es sich um eine reine Unterlagendiagnose. Der Dienstverpflichtete überprüft, ob die Unterlagen vollständig sind, ob ggf. etwas fehlt und welches Verfahren zu wählen ist. Der Dienstberechtigte führt das Verfahren jedoch selbst durch.
- Der Dienstberechtigte kann zudem das Paket „Silber" buchen. Dieses Paket beinhaltet eine vollständige Begleitung. Der Dienstverpflichtete begleitet und berät den Dienstberechtigten im Approbationsverfahren. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Die Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit sowie einen Abgleich mit der einschlägigen „Checkliste" der Behörde. Der Dienstverpflichtete zeigt auf, welche Unterlagen noch fehlen oder zu vervollständigen sind.
- Die Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Approbationsbehörde.
- Die Beratung zum weiteren Verfahrensweg entsprechend dem individuellen Fall des Dienstberechtigten.
- Beratungen werden insbesondere zu folgenden Themenkomplexen getätigt: wie und wo eine Sprachschule gefunden werden kann; wie und wo eine Unterkunft gebucht werden kann; ab wann Hospitationen sinnvoll sind und eingeplant werden sollten; wie sich der Dienstberechtigte bestmöglich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten kann, einschließlich Hinweisen auf kostenlose und kostenpflichtige Lernplattformen; wie sich der Dienstberechtigte auf Hospitations- und Arbeitsstellen bewerben kann.
- Erstellung eines neutralen Lebenslaufs und Anschreibens; diese Leistung ist bei Buchung des Pakets „Silber" ohne zusätzliche Kosten inbegriffen.
- Als gesonderte Einzelleistung kann paketunabhängig die Erstellung eines neutralen Lebenslaufs und eines neutralen Anschreibens gebucht werden. Der Dienstberechtigte kann den neutral gehaltenen Lebenslauf und das neutrale Anschreiben eigenständig und beliebig für eigene Bewerbungen verwenden. Im Paket „Silber" ist diese Leistung bereits inbegriffen.
- Es erfolgt eine kostenlose Nachbetreuung. Der Dienstverpflichtete berät nach Einreichung der Unterlagen den Dienstberechtigten, welche Schritte je nach individuellem Fall empfehlenswert sind.
- Der Preis für das Paket „Bronze" wird auf den Preis für das Paket „Silber" angerechnet, sofern der Kunde sich nachträglich für das Paket „Silber" entscheidet. Es erfolgt eine Anrechnung des gezahlten Preises; eine Rückerstattung erfolgt hingegen nicht. Eine solche Anrechnung erfolgt lediglich bei Dienstberechtigten, die zunächst das Paket „Bronze" bezahlt haben. Bei einem direkten Einstieg in das Paket „Silber" erfolgt eine solche Anrechnung nicht, da die Unterlagenprüfung Teil des Pakets „Silber" ist.
- Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Buchung des jeweiligen Paketes angegebenen Preise bzw. die zugrundeliegenden Preislisten.
§ 4 Nachfragen der Behörden
Der Dienstverpflichtete bietet Unterstützung bei Nachfragen der Behörden an. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine unbegrenzte vertragliche Pflicht. Bis zur Rückmeldung bzw. Beschlusserlassung durch die zuständige Behörde bietet der Dienstverpflichtete eine kostenlose Unterstützung bei Nachfragen an. Sobald der Beschluss durch die zuständige Behörde vorliegt, entfällt die weitere kostenlose Unterstützung. Diese kostenlose Unterstützung erfasst lediglich Fragen, die konkret die Approbation betreffen. Eine Rechtsberatung nach dem RDG erfolgt explizit nicht. Eine vertragliche Verpflichtung wird nicht übernommen.
§ 5 Rückerstattung und Widerrufsrecht
- Sowohl bei der Buchung des Pakets „Bronze" als auch bei der Buchung des Pakets „Silber" beginnt der Dienstverpflichtete grundsätzlich erst mit der Leistungserbringung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Sofern der Dienstberechtigte innerhalb dieser Frist den Widerruf erklärt, erfolgt eine volle Rückerstattung des gezahlten Preises, da keine Arbeit seitens des Dienstverpflichteten investiert wurde.
- Eine sofortige Leistungserbringung erfolgt nur, sofern der Dienstberechtigte eine Verzichtserklärung hinsichtlich des Widerrufsrechts unterzeichnet. Sodann beginnt der Dienstverpflichtete sofort mit der Leistungserbringung.
- Sobald der Dienstverpflichtete mit der Arbeit begonnen hat, entweder nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist oder nach Unterzeichnung der Verzichtserklärung, erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Preises. Auch eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
- Der Dienstverpflichtete garantiert nicht, dass dem Dienstberechtigten die Approbation erteilt wird, die Kenntnisprüfung bestanden wird, eine Gleichwertigkeit anerkannt wird oder eine Arbeits- bzw. Hospitationsstelle angetreten werden kann. Der Dienstverpflichtete haftet nicht erfolgsabhängig.
- Sofern die Behörde weitere Nachweise von dem Dienstberechtigten anfordert oder feststellt, dass die Kompetenzen des Dienstberechtigten nicht ausreichen, begründet dies keine Pflichtverletzung des Dienstverpflichteten und löst keine Haftung aus.
- Der Dienstverpflichtete haftet lediglich für die korrekte Einreichung der Unterlagen bei der Behörde.
- Der Dienstverpflichtete haftet, soweit sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
- Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Dienstverpflichtete, unabhängig vom Rechtsgrund, auf Schadenersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstverpflichtete lediglich für:
- Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren;
- Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren.
§ 7 Mitwirkungspflicht des Dienstberechtigten
- Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, die Unterlagen korrekt, vollständig und rechtzeitig dem Dienstverpflichteten vorzulegen. Anderenfalls ist eine vollständige und abschließende Überprüfung durch den Dienstverpflichteten nicht möglich.
- Wirkt der Dienstberechtigte nicht innerhalb von 6 Wochen gemäß Absatz 1 mit, gilt die Leistung als erbracht bzw. abgeschlossen, es sei denn, es besteht eine individuelle schriftliche Abmachung im Voraus, sofern absehbar ist, dass die Bearbeitung länger dauern wird.
- Der Dienstverpflichtete haftet nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Dienstberechtigte Unterlagen nicht oder fehlerhaft einreicht.
§ 8 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Dienstberechtigten entweder vollständig im Voraus bei Vertragsschluss oder, für das Paket „Silber", in drei Raten gemäß Absatz 4.
- Bei dem Dienstverpflichteten handelt es sich um einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer fällt demnach nicht an.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich online. Als Zahlungswege sind alle Zahlungsarten möglich, die über den Online-Bezahldienst Stripe angeboten werden.
- Für das Paket „Silber" besteht die Möglichkeit, den Gesamtpreis in drei gleichen Raten zu je 1.000 EUR zu zahlen:
- die erste Rate ist bei Vertragsschluss fällig;
- die zweite Rate ist fällig, sobald der Dienstverpflichtete die Unterlagenprüfung abgeschlossen hat;
- die dritte Rate ist fällig, sobald der Dienstberechtigte in Deutschland angekommen ist.
Entscheidet sich der Dienstberechtigte für diese Zahlungsweise, ist er zur vollständigen Zahlung aller drei Raten verpflichtet, unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Regelungen des § 5 (Rückerstattung und Widerrufsrecht) gelten entsprechend für jede einzelne Rate.
§ 9 Datenschutz
Der Dienstverpflichtete erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Dienstberechtigten, insbesondere die Kontaktdaten, die zur Abwicklung der Dienstleistungen erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO. Die Dienstberechtigten willigen in die Verarbeitung der Daten ein. Die Daten werden vertraulich behandelt. Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich zudem dazu, die Kundendaten nach 2 Jahren zu löschen.
§ 10 Anwendbares Recht
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertragsbeziehungen zwischen dem Dienstverpflichteten und den Dienstberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Dienstverpflichteten.
§ 12 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile der Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.