Allgemeine Geschäftsbedingungen der Medical Network LATAM
Fassung vom 08.10.2026
Präambel
Vertragspartner ist Herr Ivan Bruckner, handelnd unter der Bezeichnung Medical Network LATAM.
Bei der Medical Network LATAM handelt es sich um ein Einzelunternehmen gemäß § 19 UStG.
Die Medical Network LATAM ist ein Dienstleister, der Ärztinnen und Ärzte in Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (Approbation) in Deutschland begleitet. Es werden hingegen keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erbracht.
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Dienstleistungen der Medical Network LATAM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die mit den Kunden über die angebotenen Dienstleistungen abgeschlossen werden.
2. Vereinbarungen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden, erfordern eine individuelle Vereinbarung in Textform. Mündliche Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen sollen, sind unwirksam.
§ 2 Leistungsumfang
1. Der Dienstverpflichtete überprüft die von dem Dienstberechtigten eingereichten Unterlagen auf inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit. Die Durchführung des Verfahrens obliegt dem Dienstberechtigten. Der Dienstberechtigte beschafft, legalisiert und übersetzt die Unterlagen in eigener Verantwortung. Der Dienstverpflichtete bereitet die Unterlagen gemeinsam mit dem Dienstberechtigten vor. Die Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Approbationsbehörde erfolgt grundsätzlich durch den Dienstberechtigten. Der Dienstverpflichtete reicht die Unterlagen nur ein, sofern der Dienstberechtigte ihm hierzu eine schriftliche Vollmacht erteilt hat, beide Parteien dies in Textform vereinbart haben und die Behörde dies zulässt.
2. Die Leistung des Dienstverpflichteten gilt mit der Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen an den Dienstberechtigten als erbracht. Übernimmt der Dienstverpflichtete nach Absatz 1 die Einreichung, gilt die Leistung mit der Einreichung bei der zuständigen Approbationsbehörde als erbracht. Die Erfüllung der Leistung hängt nicht davon ab, ob eine Rückmeldung der Behörde erfolgt, und ist auch nicht an ein bestimmtes Ergebnis der Prüfung gekoppelt.
3. Der Dienstverpflichtete schuldet ausschließlich eine Beratung. Die aktive Suche und Auswahl obliegt allein dem Dienstberechtigten und fällt in dessen Verantwortungsbereich. Der Dienstverpflichtete sucht insbesondere nicht: Sprachschulen, Hospitations- oder Arbeitsstellen sowie Unterkünfte. Es erfolgt lediglich eine Beratung, wie der Dienstberechtigte diese Suche bestmöglich und zielgerichtet durchführen kann.
4. Sofern dies behördlich zugelassen ist, kann ein Dritter die Korrespondenz führen, sofern eine schriftliche Vollmacht des Dienstberechtigten vorliegt. Hiervon umfasst ist der Empfang und der Versand von Schreiben sowie die Beantwortung von Nachfragen im Umfang der erteilten Vollmacht.
§ 3 Pakete und Preise
1. Der Dienstberechtigte hat die Möglichkeit, zwischen zwei Leistungspaketen auszuwählen. Daneben können paketunabhängig die Einzelleistung nach Absatz 4 und der Workshop nach Absatz 5 gebucht werden.
2. Der Dienstberechtigte kann zum einen das Paket „Bronze“ buchen. Hierbei handelt es sich um eine reine Unterlagendiagnose. Der Dienstverpflichtete:
a) überprüft die von dem Dienstberechtigten vorgelegten Unterlagen anhand der amtlichen Checkliste der zuständigen Approbationsbehörde;
b) teilt schriftlich mit, welche Unterlagen fehlen oder zu vervollständigen sind.
Mit der Übermittlung der schriftlichen Mitteilung ist die Leistung vollständig erbracht. Eine schriftliche Verfahrensdiagnose, eine digitale Verfahrensakte, eine Empfehlung zum Verfahrensweg sowie jede weitere Begleitung sind im Paket „Bronze“ nicht enthalten. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt vollständig durch den Dienstberechtigten.
3. Der Dienstberechtigte kann zudem das Paket „Silber“ buchen. Dieses Paket beinhaltet eine vollständige Begleitung. Der Dienstverpflichtete begleitet und berät den Dienstberechtigten im Approbationsverfahren. Die Leistung umfasst insbesondere:
a) die Übergabe der schriftlichen Verfahrensdiagnose (PDF) mit dem von dem Dienstberechtigten gewählten Bundesland und Verfahrensweg, einschließlich einer Analyse der voraussichtlichen Dauer und Kosten des Verfahrens;
b) die Bereitstellung der personalisierten digitalen Verfahrensakte mit der amtlichen Checkliste der zuständigen Approbationsbehörde, Fristen und Hinweisen;
c) die Überprüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit anhand der amtlichen Checkliste der zuständigen Approbationsbehörde sowie die Feststellung, welche Unterlagen fehlen oder zu vervollständigen sind;
d) die Erstellung eines neutralen Lebenslaufs und Anschreibens; diese Leistung ist bei der Buchung des Pakets „Silber“ ohne zusätzliche Kosten inbegriffen;
e) die Schlussprüfung und Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen in der von der Behörde geforderten Form sowie deren Übergabe an den Dienstberechtigten;
f) die gemeinsame Vorbereitung der Unterlagen mit dem Dienstberechtigten zur Einreichung bei der zuständigen Approbationsbehörde; die Einreichung durch den Dienstverpflichteten erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1;
g) eine kostenlose Nachbetreuung, insbesondere Unterstützung bei Nachfragen der Behörde bis zum Erlass des Bescheids.
4. Als gesonderte Einzelleistung kann paketunabhängig die Erstellung eines neutralen Lebenslaufs und eines neutralen Anschreibens gebucht werden. Der Dienstberechtigte kann den neutral gehaltenen Lebenslauf und das neutrale Anschreiben eigenständig und beliebig für eigene Bewerbungen verwenden. Im Paket „Silber“ ist diese Leistung bereits inbegriffen.
5. Als weitere Option kann paketunabhängig die Teilnahme an einem Live-Online-Workshop gebucht werden. Der Workshop vermittelt allgemeine Informationen zum Approbationsverfahren in Deutschland. Eine Prüfung individueller Unterlagen oder eine Beratung zum Einzelfall ist im Workshop nicht enthalten. Termin, Dauer und Inhalt ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Leistung ist mit der Durchführung des Workshops zum angegebenen Termin erbracht. Bucht ein Teilnehmer des Workshops innerhalb von 5 Tagen nach dem Workshop das Paket „Silber“, erhält er einen Nachlass von 500 € auf den regulären Preis des Pakets „Silber“.
6. Der Preis für das Paket „Bronze“ wird auf den Preis für das Paket „Silber“ angerechnet, sofern der Kunde innerhalb von 3 Tagen das Paket „upgradet“ und sich sodann für das Paket „Silber“ entscheidet. Es erfolgt eine Anrechnung des gezahlten Preises, eine Rückerstattung erfolgt hingegen nicht. Eine solche Anrechnung erfolgt lediglich bei Dienstberechtigten, die zunächst das Paket „Bronze“ bezahlt haben. Bei einem direkten Einstieg in das Paket „Silber“ erfolgt eine solche Anrechnung nicht, da die Unterlagenprüfung Teil des Pakets „Silber“ ist.
7. Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Buchung angegebenen Preise bzw. die zugrundeliegenden Preislisten.
§ 4 Kostenlose Nachbetreuung
Es erfolgt eine kostenlose Nachbetreuung. Der Dienstverpflichtete berät nach Einreichung der Unterlagen den Dienstberechtigten, welche Schritte je nach individuellem Fall empfehlenswert sind.
Die Beratung zum weiteren Verfahrensweg erfolgt entsprechend dem individuellen Fall des Dienstberechtigten.
Beratungen werden insbesondere zu folgenden Themenkomplexen getätigt:
– Wie und wo kann eine Sprachschule gefunden werden
– Wie und wo kann eine Unterkunft gebucht werden
– Ab wann sind Hospitationen sinnvoll und sollten eingeplant werden
– Wie kann sich der Dienstberechtigte bestmöglich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten, einschließlich der Hinweise auf kostenlose und kostenpflichtige Lernplattformen
– Wie kann sich der Dienstberechtigte auf Hospitations- und Arbeitsstellen bewerben
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung durch den Dienstverpflichteten. Ein Rechtsanspruch für den Dienstberechtigten entsteht hierdurch nicht.
§ 5 Nachfragen der Behörden
Der Dienstverpflichtete bietet Unterstützung bei Nachfragen der Behörden an. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine unbegrenzte vertragliche Pflicht.
Bis zur Rückmeldung bzw. zur Bescheiderlassung durch die zuständige Behörde bietet der Dienstverpflichtete eine kostenlose Unterstützung bei Nachfragen an. Sobald der Bescheid durch die zuständige Behörde vorliegt, entfällt die weitere kostenlose Unterstützung. Diese kostenlose Unterstützung erfasst lediglich Fragen, die konkret die Approbation betreffen. Eine Rechtsberatung nach dem RDG erfolgt explizit nicht. Eine vertragliche Verpflichtung wird nicht übernommen.
§ 6 Rückerstattung und Widerrufsrecht
1. Bei der Buchung der Pakete „Bronze“ und „Silber“, der Einzelleistung sowie des Workshops beginnt der Dienstverpflichtete grundsätzlich erst mit der Leistungserbringung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Sofern der Dienstberechtigte innerhalb dieser Frist den Widerruf erklärt, erfolgt eine volle Rückerstattung des gezahlten Preises, da keine Arbeit seitens des Dienstverpflichteten investiert wurde.
2. Eine sofortige Leistungserbringung erfolgt nur, sofern der Dienstberechtigte eine Verzichtserklärung hinsichtlich des Widerrufsrechts unterzeichnet. Sodann beginnt der Dienstverpflichtete sofort mit der Leistungserbringung.
3. Widerruft der Dienstberechtigte nach vorzeitigem Leistungsbeginn gemäß Absatz 2, hat er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen; der übrige Betrag wird erstattet. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt keine Rückerstattung.
§ 7 Haftung
1. Der Dienstverpflichtete garantiert nicht, dass dem Dienstberechtigten die Approbation erteilt wird, die Kenntnisprüfung bestanden wird, eine Gleichwertigkeit anerkannt wird oder eine Arbeits- bzw. Hospitationsstelle angetreten werden kann. Der Dienstverpflichtete haftet nicht erfolgsabhängig.
2. Sofern die Behörde weitere Nachweise von dem Dienstberechtigten anfordert oder feststellt, dass die Kompetenzen des Dienstberechtigten nicht ausreichen, begründet dies keine Pflichtverletzung des Dienstverpflichteten und löst keine Haftung aus.
3. Der Dienstverpflichtete haftet lediglich für die korrekte Prüfung und Zusammenstellung der Unterlagen sowie, sofern er die Einreichung nach § 2 Abs. 1 übernommen hat, für deren korrekte Einreichung bei der Behörde.
4. Der Dienstverpflichtete haftet, soweit sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
5. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Dienstverpflichtete, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstverpflichtete lediglich für:
a. Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren;
b. Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren.
§ 8 Mitwirkungspflicht des Dienstberechtigten
1. Der Dienstberechtigte verpflichtet sich, die Unterlagen korrekt, vollständig und rechtzeitig dem Dienstverpflichteten vorzulegen. Anderenfalls ist eine vollständige und abschließende Überprüfung durch den Dienstverpflichteten nicht möglich.
2. Verzögert sich die Leistung durch fehlende Mitwirkung des Dienstberechtigten, ist der Dienstverpflichtete berechtigt, dem Dienstberechtigten eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung zu setzen. Der Dienstverpflichtete wird den Dienstberechtigten mit der Fristsetzung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Leistung nach erfolglosem Ablauf der Frist als erbracht gilt.
3. Der Dienstverpflichtete haftet nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Dienstberechtigte Unterlagen nicht oder fehlerhaft einreicht.
§ 9 Zahlung
1. Die Zahlungen für die Dienstleistungen erfolgen zu 100 % im Voraus bei Vertragsschluss.
2. Bei dem Dienstverpflichteten handelt es sich um einen Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer fällt demnach nicht an.
3. Die Zahlung erfolgt ausschließlich online. Als Zahlungswege sind alle Zahlungsarten möglich, die über den Online-Bezahldienst Stripe angeboten werden.
4. Die Dienstberechtigten sind nicht berechtigt, den Dienstlohn in Ratenzahlungen oder in Zahlungen nach „Meilensteinen“ zu leisten.
§ 10 Datenschutz
Der Dienstverpflichtete erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Dienstberechtigten, insbesondere die Kontaktdaten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt strikt nach den Vorgaben der DSGVO. Die Dienstberechtigten willigen in die Verarbeitung der Daten ein. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich dazu, die von dem Kunden erhaltenen persönlichen Dokumente wie Diplome, Übersetzungen und Behördenbescheide, die ausschließlich der Leistungserbringung dienen, nach 2 Jahren zu löschen.
Dies gilt nicht für Buchhaltungsunterlagen, die anderen gesetzlichen Fristen unterfallen. Buchungsbelege, Rechnungen und Zahlungsnachweise, einschließlich der Transaktionsdaten aus Stripe, werden frühestens nach 10 Jahren gelöscht. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind. Elektronische Zahlungsnachweise werden im Originalformat lesbar und unveränderbar aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfrist für empfangene Geschäftsbriefe beträgt sechs Jahre.
§ 11 Anwendbares Recht
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertragsbeziehungen zwischen dem Dienstverpflichteten und den Dienstberechtigten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Dienstverpflichteten.
§ 13 Textformklausel
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile der Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.